Bestätigende Gutachten (Fatwas) (1/2)

Nachfolgend findest du die offiziellen religiösen Stellungnahmen, welche die Shari‘ah-Konformität der Wudhu Socks bekräftigen.

Bestätigende Gutachten (Fatwas) (2/2)
Anfrage

Ein Unternehmen unter dem Namen „The Wudhu Socks“ stellt spezielle Socken her, die das Verrichten der rituellen Waschung (Wudhu) erleichtern sollen. Laut Hersteller weisen diese Socken folgende Eigenschaften auf:

  • Sie sind wasserdicht, sodass kein Wasser zu den Füßen durchdringt
  • Sie sind so konzipiert, dass das Überstreichen (Masah) problemlos möglich ist
  • Sie können über einen längeren Zeitraum getragen werden, ohne dass sie bei jeder Gebetswaschung ausgezogen werden müssen

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es islamrechtlich zulässig ist, auf diesen Socken Masah vorzunehmen, anstatt die Füße zu waschen

Rechtliche Beurteilung

In den klassischen Werken der islamischen Rechtswissenschaft wird die Zulässigkeit des Masah auf Socken differenziert betrachtet:

  • In den massgeblichen hanafitischen Quellen wird festgehalten, dass das Überstreichen auf dünnen Socken, durch die Wasser hindurchdringt, nicht zulässig ist.
  • Bei dickeren und stabilen Socken bestehen unterschiedliche Meinungen. Die maßgebliche und in der Praxis bevorzugte Ansicht erlaubt Masah unter bestimmten Voraussetzungen.

Diese Voraussetzungen umfassen insbesondere:

  • Die Socken müssen ausreichend fest und blickdicht sein
  • Sie sollen selbstständig am Fuss halten, ohne herunterzurutschen
  • Es muss möglich sein, darin eine gewisse Strecke zu gehen, ohne dass sie beschädigt werden

Transparenz und Verantwortung

Religiöse Fragen verdienen Klarheit und Respekt.
Solltest du weiterführende Fragen zu den islamischen Richtlinien haben, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.